Bio-Siegel
Ist immer Bio drin wo Bio draufsteht?
Die Vielfalt der Siegel und Warenzeichen auf unseren Lebensmitteln ist groß und unübersichtlich. Gerade im Bio-Bereich herrscht Verwirrung. Denn immer wieder kursieren Gerüchte, dass nicht überall Bio drin ist wo Bio draufsteht. Doch seit einigen Jahren gibt es für Lebensmittel genaue Regelungen.
Der Begriff "Bio" ist streng geschützt und darf nur dann auf einem Produkt stehen, wenn es nach den Richtlinien der EG-Verordnung "Ökologischer Landbau" (EG-VO 2092/91) hergestellt wurde. Durch die strengen Vergabekriterien und eine einheitliche Kennzeichnung können die Verbraucher sich bei Produkten mit dem EU Biosiegel weitestgehend sicher sein, dass auch Bio drin ist.
Dies gilt auch für alle Formulierungen, die dem Käufer den Eindruck vermitteln, dass das Produkt oder seine Bestandteile aus ökologischem Anbau stammen.
Vorsicht gilt allerdings bei Formulierungen wie "aus artgerechter Haltung", "von staatlich anerkannten Bauernhöfen", "ungespritzt" oder aus "kontrolliertem", "integriertem" oder "naturnahem" Anbau.
Die EU-Öko-Verordnung
Der „ökologische Landbau" ist eine von der EU genau definierte Form der Landwirtschaft. Das heißt, das alle Öko-Bauern in EU-Ländern mindestens nach den Richtlinien der EG-Verordnung 834/07 wirtschaften müssen. Die Verordnungen regeln nicht nur die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte sondern auch deren Verarbeitung, den Handel und den Import sowie Etikettierung und die Kontrollen. Jenseits der Bürokratie gibt es zudem Landwirte, die ihre Betriebe aus Überzeugung traditionell und daher ökologisch bewirtschaften, aber keine Bio-Bauern sind. Einfach nur, weil sie auf das Zeichen der EU verzichten.
Wenn Sie also ein Lebensmittel kaufen, das durch ein Label oder einen Schriftzug als ökologisch ausgewiesen ist, bedeutet dies, dass:
- mindestens 95 % der Agrarzutaten dieses Produkts aus ökologischem Anbau nach EG-Verordnung 834/07 und Folgerichtlinien stammen
- die verwendeten Agrarzutaten, die nicht aus ökologischem Anbau stammen, in der EG-Öko-Verordnung als zulässig aufgelistet sind
- bei der Herstellung keine genetisch veränderten Organismen (GVO) verwendet wurden (festgesetzte Obergrenze für unbeabsichtigt enthaltene, zugelassene GVO liegt bei 0,9 %)
- Erzeuger, Verarbeiter und Importeure mindestens einmal im Jahr von anerkannten Kontrollstellen oder -behörden kontrolliert werden
Alle Produkte, die als biologisch gekennzeichnet sind, müssen das EU-Bio-Label, den Namen oder den Kontrollcode der Kontrollstelle sowie den Namen des Beteiligten tragen, der das Erzeugnis als letztes verarbeitet oder weitergegeben hat.
Bei Produkten die mindestens zu 70 % aber weniger als 95 % aus ökologisch hergestellten Zutaten bestehen, darf ein Hinweis auf der Verpackung stehen. Aus der Zutatenliste muss jedoch genau hervorgehen, welche Zutaten aus ökologischem Anbau stammen.
Vermarktung von Bio-Produkten
Bio-Produkte bekommen Sie heute fast in jedem Supermarkt. Manche Ketten führen bereits Eigenmarken unter denen Produkte verkauft werden, die nach der EU-Öko-Verordnung produziert wurden (so z.B. "Prima Bio" von Aldi).
Lebensmittel, die nach strengeren Richtlinien angebaut und verarbeitet wurden, tragen zusätzlich zum EU-Öko-Label und dem Kontrollcode das Siegel des Verbandes, nach deren Richtlinien sie hergestellt wurden. In Luxemburg sind dies das „bio-LABEL" der "Verenegung fir biologesche Landbau Lëtzebuerg a.s.b.l." und das Demeter-Markenbild des „Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft a.s.b.l.". Zudem gibt es in Luxemburg die Marke BIOG, unter der Produkte der beiden Bio-Landbau-Verbände sowie importierte Bio-Erzeugnisse vertrieben werden.
Im Folgenden sollen die wichtigsten internationalen und nationalen Kennzeichen erläutert werden.
EU-Bio-Label
Das neue EU-Bio-Label, ein Blatt aus zwölf weißen Sternen, muss seit dem 1. Juli 2010 alle Produkte zieren, die nach den EU-Mindeststandards der EG-Verordnung Nr. 834/2007 hergestellt werden. Jedes in einem EU-Staat hergestellte, verpackte Bio-Produkt ist also künftig an dem neuen Bio-Label erkennbar.
Bis Juli 2010 war die Verwendung des EU-Zeichens freiwillig, verpflichtend war lediglich die Angabe des Kontrollcodes. Neben dem Bio-Label und den Herkunftsangaben der landwirtschaftlichen Rohstoffe, muss der Code der jeweiligen Kontrollstelle auch heute noch auf der Produktverpackung aufgeführt sein. Bis Juli 2012 kann allerdings auch das alte EU-Bio-Label, eine grüne Ähre auf blauem Grund, die von zwölf weißen Sternen eingefasst wird, noch im Handel auftreten. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen sowohl noch vorrätige Produkte, die mit diesem Logo versehen sind, verkauft und Verpackungsmaterialien, die mit den bisherigen Regelungen in Einklang stehen, verwendet werden.
Produkte, die ausschließlich das EU-Bio-Label und den Kontrollcode tragen, erfüllen „nur" ökologische Mindeststandards. Nach den meist strengeren Richtlinien der Öko-Verbände hergestellte Produkte tragen seit dem 1. Juli 2010 zwei Siegel: das Zeichen der Organisation und das neue EU-Label.
Welche Mindeststandards die EU genau vorschreibt, können Sie der EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft entnehmen, die hier als pdf Datei heruntergeladen werden kann: EU-Verordnung für biologische Landwirtschaft
Luxemburgische Bio-Label
Bio-LABEL und Demeter-Markenbild


Die beiden Bio-Landbau-Organisationen Luxemburgs, in denen die ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe zusammengeschlossen sind, haben jeweils ein eigenes Warenzeichen, unter dem sie ihre Produkte vermarkten.
Alle Vertragsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse mit dem entsprechenden Label zu kennzeichnen. Ab dem 01. Juli 2010 werden diese Produkte also mindestens zwei Bio-Label tragen: das EU-Bio-Label und das Warenzeichen des jeweiligen Verbandes.
Die Betriebe der "Verenegung fir biologesche Landbau Lëtzebuerg a.s.b.l." wirtschaften nach den eigenen Richtlinien, die auf der EG-Verordnung Nr. 834/07 aufbauen, jedoch in einigen Bereichen deutlich weiter gehen. Die erzeugten Produkte müssen neben dem bio-LABEL auch die Anschrift und Betriebsnummer des Herstellungsbetriebes tragen.
Die jährliche Kontrolle der Betriebe erfolgt durch den Kontrollverein (Karlsruhe, Deutschland) und wird von der ASTA überwacht.
Dieses Markenbild ist international und darf nur von Betrieben und Unternehmen genutzt werden, die sich während des Anbau- und Verarbeitungsprozesses an die Richtlinien des Demeter-Bundes halten. Die Vertragspartner sind verpflichtet die Mindestnormen der EG-Verordnung Nr.834/07 und zusätzlich die strengeren Demeter-Richtlinien zu erfüllen. Pro Jahr werden die Betriebe auf die Einhaltung beider Richtlinien kontrolliert und dürfen nur nach Anerkennung durch die Kontrollstellen und den Demeter-Bond Luxemburg „Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft a.s.b.l." das Markenbild nutzen.
Mindestanforderungen für die Kennzeichnung von Produkten mit dem Demeter-Markenbild
- Mindestens 90 % der Produktanteile stammen aus Demeter-Anbau und -Verarbeitung
- Die fehlenden 10 % sind nicht mit Demeter-Zertifizierung verfügbar, stammen aber aus ökologischem Anbau, der nach EU-Verordnung oder mindestens gleichwertig zertifiziert wurde
- Erzeugnisse, deren Zutaten zu weniger als 90 % aus Demeter-Produktion stammen, dürfen unter befristeten Ausnahmebedingungen ebenfalls das Demeter-Zeichen tragen. Die „Nicht-Demeter-Zutaten" müssen jedoch „In Umstellung auf Demeter" oder mit ökologischer Zertifizierung erzeugt worden sein und dieses im Zutatenverzeichnis kenntlich gemacht werden. Zudem darf ihr Anteil 33 % nicht übersteigen.
- bei Erzeugnissen mit Demeter-Zutaten, die jedoch aufgrund rechtlicher Vorschriften mit Vitaminen versetzt sind (wie z. B. Säuglingsnahrung), wird die Demeter-Zutat als Textzusatz unter dem Markenbild aufgeführt.
BIOG

BIOG ist die gemeinsame Marke der Bio-Bauerngenossenschaft Lëtzebuerg BIOG und des Großhändlers BIOGROS. Die Mitglieder der Genossenschaft, gehören einem der beiden Bio-Landbau-Verbände in Luxemburg an und haben sich mit dem Ziel einer gemeinsamen Verarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte zusammengeschlossen. Der Großhändler BIOGROS sorgt für die Verteilung der von luxemburger Bio-Bauern erzeugten Lebensmittel und den Import von Bio-Produkten, die nicht regional verfügbar sind.
Produkte dieser Marke stammen garantiert aus biologischer Landwirtschaft und werden zu einem großen Teil in Luxemburg angebaut, verarbeitet und verpackt.
Die regional produzierten Lebensmittel sind zudem mit dem bio-LABEL oder dem Demeter-Siegel geennzeichnet. Ist dies aufgrund des Verhältnisses der Produktzutaten nicht möglich (z.B. bei Müslis), wird die Ware mit dem EU-Bio-Label gekennzeichnet.
Internationale Bio-Label
Agriculture Biologique (Frankreich)
Das französische Bio-Siegel AB (Agricole biologique) garantiert die Einhaltung der landesweit geltenden EG-Öko-Verordnung sowie der ergänzenden staatlichen Richtlinien zur tierischen Erzeugung. Es ist Eigentum des französischen Landwirtschaftsministeriums, die Verwendung des Logos wird seit 2008 allerdings von der unabhängigen „Agence Bio" verwaltet. Die Nutzungsautorisierung zur Kennzeichnung biologisch hergestellter Lebensmittel und die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien unterliegen Zertifizierungsorganisationen.
Private Öko-Verbände, deren Richtlinien über die Mindeststandards der EU hinausgehen, bestehen in Frankreich nicht. Allerdings gibt es weitere Öko-Siegel, die meist regional begrenzt sind und ebenfalls die Einhaltung der Richtlinien der EG-Öko-Verordnung anzeigen.
Das staatliche Bio-Siegel garantiert, dass:
• die Produkte zu mindestens 95 % aus Zutaten, die aus ökologischer Landwirtschaft stammen
• pflanzliche Erzeugnisse aus dem Staatsgebiet der europäischen Union stammen
• tierische Erzeugnisse die Anforderungen des CC-REPAB-F erfüllen
• die Zertifizierung durch eine für die AB-Kontrollen akkreditierte Kontrollstelle erfolgt
Bio-Siegel (Deutschland)
Das staatliche Bio-Siegel in Deutschland kennzeichnet ebenfalls wie das französische „AG-Logo" verpackte Produkte, die nach den Regelungen der EU-Öko-Verordnung hergestellt werden und daher mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft nach der Verordnung EG 834/2007 stammen. Im Gegensatz zu dem französischen Öko-Zeichen gelten für das deutsche Bio-Siegel keine weiterführenden Vorgaben. Alle Produktions- und weiterverarbeitenden Betriebe unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch staatlich anerkannte Kontrollstellen.
Neben dem staatlichen Bio-Siegel existieren in Deutschland zahlreiche weitere Zeichen von Öko-Verbänden, die deutlich strengeren Richtlinien unterliegen. Die bekanntesten sind das international verwendete demeter-Zeichen sowie die bioland- und Naturland-Zeichen.
EKO (Niederlande)
In den Niederlanden vergibt die Organisation Skal im Auftrag der Regierung das EKO-Zeichen für biologisch produzierte Produkte. Die Richtlinien, nach denen Skal das EKO-Siegel vergibt, entsprechen der EU-Öko-Verordnung und ergänzen diese in Bereichen, die von der EU nicht geregelt sind, wie beispielsweise die Dokumentation des Pestizideinsatzes oder die Geflügelaufzucht. Die Einhaltung der Richtlinien wird in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion sowie im Handel durch unabhängige Kontrollstellen überprüft.
Biogarantie® (Belgien)
Das Biogarantie®-Siegel kennzeichnet in Belgien unter anderem Lebensmittel, die aus biologischer Landwirtschaft gemäß der EU-Öko-Verordnung stammen. Die Richtlinien zum Biogarantie®-Siegel umfassen allerdings zusätzliche Bereiche wie Textilien und Haustierfutter.
Eigentümer des Siegels sind die Öko-Erzeuger- und Öko-Verarbeiter-Verbände BioForum und PROBILA-UNITRAB. Das Recht der Markennutzung obliegt der Vorgängerorganisation von BioForum, ASBL Biogarantie. Die Zertifizierungen und regelmäßigen Überprüfungen von Produzenten, Verarbeitern, Händlern und Verkäufern übernehmen anerkannte Kontrollstellen.
Das Biogarantie®-Siegel garantiert dem Verbraucher, wie die meisten staatlichen Siegel, die Einhaltung der von der EU vorgegebenen Mindeststandards.


















