Bauen & Sanieren
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In einer Zeit in der Heizöl immer teurer wird und Diskussionen über Umweltschutz und Klimawandel allgegenwärtig sind, steigt auch das Interesse an energetisch effizienten Gebäuden. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, je weniger Heizbedarf Haus oder Wohnung aufweisen, desto weniger Energie muss bezahlt werden. Zudem verringert sich durch einen niedrigeren Energieverbrauch in den meisten Fällen der Ausstoß von Schadstoffemissionen und der Umweltschutz ist vielen Menschen heute nicht mehr egal.

In Luxemburg ist zudem am 01.01.2008 eine neue Wärmeschutzverordnung, die sogenannte LuxEeB, für Gebäude in Kraft getreten, die auf der großherzoglichen Verordnung vom 30. November 2007 „concernant la performance énérgetique des bâtiments d`habitation" (Mémorial A - N° 221) basiert. Ziel dieser Wärmeschutzverordnung ist die Reduktion des Endenergieverbrauchs im Wohnbautensektor, der 2005 16 % des gesamten luxemburgischen Endenergieverbrauchs ausmachte. Die Verringerung des Energiebedarfs soll mit Hilfe von festgelegten Mindestanforderungen für die Gebäudeisolation, die Energieeffizienz eingebauter Heizanlagen und die Qualität von Lüftungsgeräten erreicht werden.
Die Erstellung eines Energiepasses ist ebenfalls seit dem 01. Januar 2008 Pflicht für alle Neu- und Umbauten. Im Falle eines Mieter- oder Energiewechsels muss der Energiepass erst ab dem 31. Dezember 2009 vorliegen.
Im Gegenzug bietet Luxemburg bei Erfüllung der Anforderungen staatliche Förderungen für Neubauten sowie unterschiedliche Maßnahmen in den Bereichen energetische Sanierung und Heiztechnik.
Einzelheiten zu den Förderungen finden Sie unter den jeweiligen Rubriken. Die Antragsformulare können digital auf der Internetseite des Umweltministeriums aufgerufen oder in gedruckter Form bei der Umweltverwaltung angefordert werden:
- Administration de l'Environnement
Service des Economies d'Energie
16, rue Eugène Ruppert
L- 2453 Luxembourg
Tel. 26 84 78 400
Mehr Informationen finden Sie auch unter www.myenergy.lu
Die Anträge müssen an die Umweltverwaltung gerichtet und bis spätestens 1. März des Folgejahres nach der Investitionstätigung eingereicht werden.
Um im Dschungel der energiesparenden Sanierungs- oder Baumaßnahmen nicht den Überblick über Begrifflichkeiten, Möglichkeiten und staatliche Förderungen zu verlieren, sind auf den folgenden Seiten Informationen zu Niedrigenergie- und Passivhäusern und Sanierungsmaßnahmen für Altbauten (Dach, Außenwände, Fenster) zusammengefasst.
Ob Neubau oder Sanierung, grundsätzlich gilt:
- umweltfreundliche und regionale Baumaterialien verwenden
- auf die Recyclingfähigkeit der Stoffe achten, denn die wenigsten Häuser bleiben für immer und ewig stehen!
- eine Energieberatung in Anspruch nehmen
- Energiestandards bestmöglich umsetzen
- Erneuerbare Energien zur Energiegewinnung nutzen (Thermische Solaranlage, Geothermie udg.)

















