Energiepass
Energiepass für Haushalte in Luxemburg
Wieso, weshalb, warum! Alle Infos zum Energiepass finden Sie hier.
Seit dem 01. Januar 2008 die Luxemburgische Energieeffizienzverordnung (LuxEeB) in Kraft trat, muss bei allen baugenehmigungspflichtigen Neu- und Umbauten von Wohngebäuden ein Energiepass für die jeweilige Immobilie erstellt werden. Worum es sich dabei handelt, in welchen weiteren Fällen der Energiepass ebenfalls erstellt werden muss und viele weitere Fragen versuchen wir im Folgenden zu beantworten.
- Was ist ein Energiepass?
- Für welche Gebäude wird ein Energiepass benötigt?
- Wer beauftragt und bezahlt den Energiepass?
- Wie teuer ist ein Energiepass?
- Was steht drin?
- Vorteile des Energiepasses
- Gesetzgebung
Der luxemburgische Energiepass ist ein mehrseitiges Dokument, in dem die energetische Beurteilung eines Gebäudes dargestellt wird. Besitzer von Wohngebäuden sowie Mieter und Käufer erhalten damit die Möglichkeit, ohne technisches Wissen, einen Überblick über den Energiebedarf und die Energiekosten der Immobilie zu erhalten. Zudem werden Maßnahmenvorschläge aufgelistet, die den Energiebedarf und die Kosten senken und den Wert des Gebäudes dadurch steigern können.
Übergeordnetes Ziel des Energiepasses ist der Klimaschutz. Durch die Verpflichtung zur Erstellung eines solchen Energieausweises, werden Immobilienbesitzer dazu gezwungen, sich mit der energetischen Situation ihrer Wohngebäude zu befassen und erhalten einen Anreiz, diese zu verbessern. So soll der Energiebedarf im Immobilienbereich langfristig gesenkt und der CO²-Ausstoß verringert werden. 2005 fielen in Luxemburg 16 % des gesamten Energiebedarfs auf den Gebäudesektor. Gesetzliche Grundlagen des Energiepasses sind die Europäische Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und die in diesem Rahmen in Kraft getretene luxemburgische Energieeffizienzverordnung für Wohngebäude (LuxEeB) von 2008. Durch diese Verordnung wurden die bis dahin bestehende Wärmeschutzverordnung von 1995 ersetzt und die Energiestandards verschärft.
Für welche Gebäude wird ein Energiepass benötigt?
Seit dem 01. Januar 2008 muss ein Energiepass grundsätzlich für alle baugenehmigungspflichtigen Neubauten beantragt werden, in denen 90 % der zu beheizenden Fläche („Energiebezugsfläche") für Wohnzwecke vorgesehen sind. Ein Energiepass wird zudem benötigt, wenn baugenehmigungspflichtige Renovierungs- oder Umbauarbeiten vorgenommen werden sollen, die entweder einen energetischen Einfluss haben („Modifikationen") oder durch die die Energiebezugsfläche verändert wird („Erweiterungen"). Der Energiepass ist eine der Voraussetzungen, um die staatlichen Förderungen in den Bereichen energieeffizienter Neubau und Altbausanierung in Anspruch nehmen zu können.
Ab dem 01. Januar 2010 ist der Energiepass auch bei beabsichtigten Verkäufen oder Vermietungen von bestehenden Wohngebäuden Pflicht. Zudem muss ein Energiepass in Auftrag gegeben werden, wenn nicht-genehmigungspflichtige Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, die mehr als 25 % der Gebäudehülle umfassen oder deren Kosten 25 % des Gebäudewertes übersteigen („wesentliche Renovierungen").
Einmal erstellt, ist ein Energiepass 10 Jahre gültig. Kommt es innerhalb dieser Zeit zu Energiepass-pflichtigen Renovierungs- oder Umbauarbeiten, müssen diese im bestehenden Pass berücksichtigt und dieser gegebenenfalls verändert werden.
Wer beauftragt und bezahlt den Energiepass?
Prinzipiell muss der Energiepass immer vom Eigentümer bzw. der Eigentümergesellschaft in Auftrag gegeben und bezahlt werden, so auch bei Mieterwechseln. Kommt es in einem Mehrfamilienhaus bei einer Wohnung zu einem Mieter- oder Eigentümerwechsel, muss von der Eigentümergesellschaft ein Energiepass für das ganze Gebäude beantragt werden. Gibt es bei Neubauten keinen Bauträger, ist der künftige Eigentümer dafür verantwortlich, den Energiepass erstellen zu lassen, bei einem Eigentümerwechsel ist es der Verkäufer. Die Kosten liegen immer beim Auftraggeber, staatliche Förderung gibt es leider nicht.
Wie teuer ist ein Energiepass?
Die Kosten für die Erstellung eines Energiepasses variieren je nach Komplexität des Gebäudes und den vorhandenen Unterlagen wie z.B. Baupläne. Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten bei etwa 750 €. Bei Appartmenthäusern ist der Preis abhängig von der Anzahl an Wohnungen. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten entsprechen die Kosten etwa denen für ein Einfamilienhaus, ab der 5. Wohnung werden pro Wohneinheit zusätzlich etwa 150 € zu berechnet. Diese Angaben beziehen sich auf Energiepässe für bestehende Gebäude. Bei Neubauten ist die Erstellung eines Energiepasses in der Regel günstiger, da er in die Gesamtkosten für die Bauplanung miteinbezogen ist.
Um die Kosten eines Energiepasses niedrig zu halten ist es von Vorteil folgende Angaben über das zu untersuchende Haus vorliegen zu haben:
- Baupläne des Gebäudes,
- Informationen und Kennwerte zur thermischen Hülle des Gebäudes (Fenster, Haustür, Garagentor, Außenwand), d. h. aus welchen Materialien wurde das Haus gebaut und wo wurden diese verbaut,
- Informationen und Kennwerte über die Gebäudetechnik (Heizungs-, Sanitär-, und Lüftungsanlagen - falls vorhanden),
- Heizenergieverbrauch (Heizkosten) pro Jahr für den Zeitraum der letzten drei Jahre.
Die wichtigsten Angaben des Energiepasses beziehen sich auf den Energiebedarf des Gebäudes und die CO2-Emissionen. Der Energiebedarf wird mit Hilfe von verschiedenen Kennwerten angegeben, die eine Einteilung in jeweils neun Klassen (A-I) erlauben, wobei Gebäude der Effizienz- und Wärmeschutzklasse A die besten Werte aufweisen und als Passivhäuser gelten.
Kennwerte geben den Energiebedarf bezogen auf die Energiebezugsfläche (Fläche, die in einem Gebäude beheizt wird) an.
In die Berechnungen fließen keine Messwerte sondern nur offizielle Angaben, wie die Größe der beheizten Wohnfläche, die Dämmwerte der Außenflächen (U-Werte) oder die Anlagenwerte ein. So ist es zum einen möglich, den Energiebedarf allein anhand von Plänen (z.B. Neubau) zu berechnen, zum anderen erhält man ein Ergebnis, das vom Nutzerverhalten völlig unabhängig ist.
Energieeffizienzklasse: Um das Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A-I zuzuordnen, wird der sogenannte Primärenergiekennwert errechnet. Er besagt, wie viel Kohle, Öl oder Gas benötigt wird, um das Gebäude zu heizen und Warmwasser bereitzustellen. Dabei fließen alle Faktoren ein, die den Energiebedarf des Wohngebäudes bestimmen. Energiegewinne durch solare Einstrahlung und Körperwärme werden ebenso einberechnet wie Verluste an den Außenflächen (Dämmwerte) oder durch die Anlagentechnik (Effizienz). Berücksichtigt werden zudem Energieverluste, die bereits bei der Gewinnung dem Transport oder der Umwandlung des verwendeten Energieträgers (Gas, Öl, Strom/Kohle) entstehen. Bei der Stromgewinnung aus Kohle stehen nur noch 38 % der Primärenergie als Endenergie in Form von Strom zur Verfügung, beim Erdöl sind es immerhin noch 90 %.Der Primärenergiekennwert gibt also die gesamte Energiemenge pro m² an, die von der Gewinnung der Energie bis zur Erwärmung von Räumen und Wasser benötigt wird. Er wird in kWh/m²/Jahr angegeben. |
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Wärmeschutzklasse: Die Einordnung des Gebäudes in eine Wärmeschutzklasse erfolgt über den Heizenergiekennwert. Es wird nur die Energiemenge berechnet, die benötigt wird, um in den Räumen eine bestimmte Temperatur zu erreichen. Zu den einfließenden Faktoren zählen die Dämmung, die Bauweise des Gebäudes und seine Orientierung (solare Wärmegewinne). Da der Heizenergiekennwert nur die Menge der zum Heizen benötigten Endenergie angibt, ist er ein guter Indikator für die anfallenden Heizkosten. Er wird wie der Primärenergiekennwert in kWh/m²/Jahr angegeben. |
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CO2-Emissionen: Zusätzlich zu den Daten über den Energiebedarf des Gebäudes ist im Energiepass die Menge der bei der Energiegewinnung, -aufbereitung, dem Transport und der Nutzung freigesetzten klimaschädlichen Gase aufgeführt. Zu diesen gehören neben dem Kohlendioxid noch eine Reihe anderer Gase wie Methan, Stickoxide oder Schwefeloxid, die in CO2-Äquivalente umgerechnet werden. Der Kennwert der CO2-Emissionen wird in kg CO2/m²/Jahr angegeben. Alle Kennwerte werden auch als absolute Zahlen angegeben, die den gesamten jährlichen Primärenergie- bzw. Heizenergiebedarf sowie den CO2-Ausstoß des Gebäudes darstellen. Des weiteren beinhaltet der Energieausweis detaillierte Angaben über die Heizungs- und Warmwasseranlagen und deren jeweiligen berechneten Endenergiebedarf. |
Der berechnete Endenergiebedarf wird mit den Messwerten der letzten drei Jahre verglichen und kann aufgrund des Nutzerverhaltens, abweichender klimatischer Bedingungen sowie aufgrund von Rundungswerten etwas von diesen abweichen. Der Vergleich gibt Auskunft über das Verhalten der Bewohner und das Potenzial, durch veränderte Gewohnheiten weitere Energie einzusparen. Bei Neubauten werden die Messwerte nach vier Jahren nachgetragen.
Zuletzt werden für bestehende Gebäude Maßnahmenvorschläge aufgelistet, mit denen die energetische Situation verbessert werden kann. Für diese werden die jeweils möglichen Energieeinsparungen pro Jahr sowie die finanziellen Einsparungen in den nächsten 20 Jahren berechnet und eine potentielle Verbesserung der Energieeffizienzklasse dargestellt.
Im Anhang sind genaue Daten zur Gebäudehülle, der Anlagentechnik u.ä. aufgelistet, die den Berechnungen zugrunde liegen.
Die Vorteile noch mal zusammengefasst
Bisher war es Käufern und Mietern nicht möglich, den Energiebedarf eines Gebäudes oder einer Wohnung einzuschätzen geschweige denn mit anderen Immobilien zu vergleichen. In Zeiten steigender Energiepreise, wird das Kriterium der Energieeffizienz jedoch auch bei Immobilien immer wichtiger und gilt bereits als Qualitätsmerkmal. Denn je höher der Energiebedarf, desto teurer das Wohnen.
Dank des Energiepasses können Interessenten nun verschiedene Wohngebäude miteinander vergleichen und abschätzen, mit welchen Energiekosten sie im neuen Haus oder der Wohnung zu rechnen haben, noch bevor sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Ihnen dient der Energiepass als Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
Und auch Hausbesitzern bringt der Energiepass Vorteile: dadurch, dass bei bestehenden Gebäuden Schwachstellen aufgezeigt werden, können die Energieeffizienz verbessert und die Qualität des Gebäudes aufgewertet werden.
- Directive_2002-91-CE_-_Performance_energetique_des_batiments.pdf
- Directive_2002-91-EC_-_Energy_performance_of_buildings.pdf
- Reglement_grand_ducal_du_30_novembre_2007.pdf
- Reglement_grand_ducal_du_19_aout_2008.pdf
- Richtlinie_2002-91-EG_-_Gesamtenergieeffizienz_von_Gebauden.pdf
- RGD_EPB_annexe_F.pdf
Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.myenergy.lu



Energieeffizienzklasse: Um das Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A-I zuzuordnen, wird der sogenannte Primärenergiekennwert errechnet. Er besagt, wie viel Kohle, Öl oder Gas benötigt wird, um das Gebäude zu heizen und Warmwasser bereitzustellen. Dabei fließen alle Faktoren ein, die den Energiebedarf des Wohngebäudes bestimmen. Energiegewinne durch solare Einstrahlung und Körperwärme werden ebenso einberechnet wie Verluste an den Außenflächen (Dämmwerte) oder durch die Anlagentechnik (Effizienz). Berücksichtigt werden zudem Energieverluste, die bereits bei der Gewinnung dem Transport oder der Umwandlung des verwendeten Energieträgers (Gas, Öl, Strom/Kohle) entstehen. Bei der Stromgewinnung aus Kohle stehen nur noch 38 % der Primärenergie als Endenergie in Form von Strom zur Verfügung, beim Erdöl sind es immerhin noch 90 %.Der Primärenergiekennwert gibt also die gesamte Energiemenge pro m² an, die von der Gewinnung der Energie bis zur Erwärmung von Räumen und Wasser benötigt wird. Er wird in kWh/m²/Jahr angegeben.
Wärmeschutzklasse: Die Einordnung des Gebäudes in eine Wärmeschutzklasse erfolgt über den Heizenergiekennwert. Es wird nur die Energiemenge berechnet, die benötigt wird, um in den Räumen eine bestimmte Temperatur zu erreichen. Zu den einfließenden Faktoren zählen die Dämmung, die Bauweise des Gebäudes und seine Orientierung (solare Wärmegewinne). Da der Heizenergiekennwert nur die Menge der zum Heizen benötigten Endenergie angibt, ist er ein guter Indikator für die anfallenden Heizkosten. Er wird wie der Primärenergiekennwert in kWh/m²/Jahr angegeben.
CO2-Emissionen: Zusätzlich zu den Daten über den Energiebedarf des Gebäudes ist im Energiepass die Menge der bei der Energiegewinnung, -aufbereitung, dem Transport und der Nutzung freigesetzten klimaschädlichen Gase aufgeführt. Zu diesen gehören neben dem Kohlendioxid noch eine Reihe anderer Gase wie Methan, Stickoxide oder Schwefeloxid, die in CO2-Äquivalente umgerechnet werden. Der Kennwert der CO2-Emissionen wird in kg CO2/m²/Jahr angegeben. Alle Kennwerte werden auch als absolute Zahlen angegeben, die den gesamten jährlichen Primärenergie- bzw. Heizenergiebedarf sowie den CO2-Ausstoß des Gebäudes darstellen. Des weiteren beinhaltet der Energieausweis detaillierte Angaben über die Heizungs- und Warmwasseranlagen und deren jeweiligen berechneten Endenergiebedarf.













