Sanierung von Altbauten
Sanierung von Altbauten
Bei Häusern, die noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1996 erbaut wurden, dazu zählten in Luxemburg 2003 immerhin etwa 75 % des Gebäudebestands, sind die Verluste von Heizenergie besonders hoch. Dabei gilt:
- Ohne Dachdämmung gehen 6 % der Heizenergie verloren!
- Ohne Außenwanddämmung gehen 20% Heizenergie verloren!

Hohe Verluste der Heizenergie sind zum einen mit höheren finanziellen Ausgaben und zum anderen mit unnötig hohen Schadstoffemissionen verbunden, die durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe frei werden. Da durch eine energetische Sanierung von Altbauten je nach Haustyp der durchschnittliche jährliche Heizwärmebedarf um bis zu 60 % gesenkt werden kann, sind solche Maßnahmen in jedem Fall zu empfehlen.
Ist die energetische Sanierung eines Altbaus aus Sicht des Umweltschutzes so schnell wie möglich wünschenswert, sollte sie aus rein ökonomischen Gründen jedoch dann durchgeführt werden, wenn eine Renovierung sowieso vorgesehen war.
Vor dem Beginn von Sanierungsmaßnahmen, schreibt der Staat eine Energieberatung vor, bei der die Schwachstellen gefunden und umfassende Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffiezienz erarbeitet werden. Die Beratung wird mit 70€ pro Stunde bezuschusst, wobei der Höchstbetrag für Einfamilienhäuser bei 1000 € liegt und bei 1.200 - 1.600 € bei Mehrfamilienhäuser.
Weitere Voraussetzungen, die für den Erhalt staatlicher Förderungen notwendig sind:
- Als ein förderungswürdiger Altbau gilt ein Gebäude, das älter ist als 10 Jahre.
Im Vorfeld einer energetischen Sanierungmuss eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieser Energieberatung erhalten Sie umfassende Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes. Die Beratung wird ebenfalls bezuschusst. - Die sanierten Bauteile müssen Mindest- Wärmedurchgangskoeffizienten einhalten
Wird der Dachboden beheizt, ist die Sanierung des Daches zusammen mit dem Austausch der Dachfenster durchzuführen (gilt nur, wenn die Fenster älter als 15 Jahre den festgelegten U-Wert nicht einhalten) - Aus bauphysikalischen Gründen (Schimmelvermeidung) wird der Austausch der Fenster nur in Zusammenhang mit einer Außenwanddämmung oder in Zusammenhang mit der Installation einer kontrollierten Lüftung bezuschusst. Dasselbe gilt für einen beheizten Dachboden.
- Beim Einbau einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss das Gebäude eine gewisse Luftdichtheit (n50 = 2,0 1/h) erfüllen. Diese ist mit einem Blower-Door-Test nachzuweisen.
- Die kontrollierte Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung wird ausschließlich in Zusammenhang mit einer Fenstererneuerung gemäß Anforderungen des «Règlement grand-ducal du 21 décembre 2007 (Mémorial A - N° 247) instituant un régime d'aides pour des personnes physiques en ce qui concerne la promotion de l'utilisation rationnelle de l'énergie et la mise en valeur des énergies renouvelables» und wenn keine energetische Sanierung der Außenfassade erfolgt, gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie auf: www.myenergy.lu
Quelle: Broschüre „Förderprogramm zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien" des Umweltministeriums Ministère vom Januar 2008

















