Siegel & Zertifikate

BIO-Siegel

EU-Bio-Label

EU BiolabelDas Blatt aus zwölf weißen Sternen auf grünem Grund ist das neue Bio-Label der Europäischen Union und hat das alte Zeichen, eine grüne Ähre umgeben von weißen Sternen, am 1. Juli 2010 abgelöst. Während die Nutzung des alten EU-Bio-Labels freiwillig war und lediglich Name und Code der Kontrollstelle angegeben werden mussten, ist die Verwendung des neuen Siegels verpflichtend. Nach der aktuellen EG-Öko-Verordnung, muss es auf allen verpackten Bio-Lebensmitteln angebracht werden, die in einem EU-Staat hergestellt wurden. Das EU-Bio-Label garantiert, dass die Ware mindestens nach den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung hergestellt und gegebenenfalls weiterverarbeitet wurde.

Importierte Produkte, die nachweislich nach gleichwertigen Regeln hergestellt wurden, dürfen das EU-Bio-Label ebenfalls tragen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

Produkte, die nach strengeren Richtlinien der privaten Anbauverbände hergestellt werden, tragen seit Juli 2010 mindestens zwei Bio-Siegel. Neben dem EU-Label und dem Zeichen des jeweiligen Anbauverbandes können sie zudem mit einem staatlichen Bio-Label ausgezeichnet werden. Die staatlichen Zeichen, wie beispielsweise das deutsche Bio-Siegel, garantieren in der Regel die gleichen Standards wie das EU-Label. Produkte, die ausschließlich das EU-Bio-Label und evt. ein staatliches Bio-Siegel tragen, erfüllen daher "nur" ökologische Mindeststandards.

bio-LABEL und Demeter-Markenbild

Die beiden Bio-Landbau-Organisationen Luxemburgs, in denen die ökologisch wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe zusammengeschlossen sind, haben jeweils ein eigenes Warenzeichen unter dem sie ihre Produkte vermarkten.

Bio-Label LetzebuergAlle Vertragsbetriebe sind dazu verpflichtet, ihre Erzeugnisse mit dem entsprechenden Label zu kennzeichnen. Ab dem 01. Juli 2010 werden diese Produkte also mindestens zwei Bio-Label tragen: das EU-Bio-Label und das Warenzeichen des jeweiligen Verbandes.

Die Betriebe der "Verenegung fir biologesche Landbau Lëtzebuerg a.s.b.l." wirtschaften nach den eigenen Richtlinien, die auf der EG-Verordnung Nr. 834/07 aufbauen, jedoch in einigen Bereichen deutlich weiter gehen.

Die erzeugten Produkte müssen neben dem bio-LABEL auch die Anschrift und Betriebsnummer des Herstellungsbetriebes tragen.

Die jährliche Kontrolle der Betriebe erfolgt durch den Kontrollverein (Karlsruhe, Deutschland) und wird von der ASTA überwacht.

Demeter LogoDieses Markenbild ist international und darf nur von Betrieben und Unternehmen genutzt werden, die sich während des Anbau- und Verarbeitungsprozesses an die Richtlinien des Demeter-Bundes halten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Mindestnormen der EG-Verordnung und zusätzlich die strengeren Demeter-Richtlinien zu erfüllen. Pro Jahr werden die Betriebe auf die Einhaltung beider Richtlinien kontrolliert und dürfen nur nach Anerkennung durch die Kontrollstellen und den Demeter-Bond Luxemburg „Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft a.s.b.l." das Markenbild nutzen.

Mindestanforderungen für die Kennzeichnung von Produkten mit dem Demeter-Markenbild

  • Mindestens 90 % der Produktanteile stammen aus Demeter-Anbau und -verarbeitung
  • Die fehlenden 10 % sind nicht mit Demeter-Zertifizierung verfügbar, stammen aber aus ökologischem Anbau, der nach EU-Verordnung oder mindestens gleichwertig zertifiziert wurde
  • Erzeugnisse, deren Zutaten zu weniger als 90 % aus Demeter-Produktion stammen, dürfen unter befristeten Ausnahmebedingungen ebenfalls das Demeter-Zeichen tragen. Die „Nicht-Demeter-Zutaten" müssen jedoch „In Umstellung auf Demeter" oder mit ökologischer Zertifizierung erzeugt worden sein und dieses im Zutatenverzeichnis kenntlich gemacht werden. Zudem darf ihr Anteil 33 % nicht übersteigen.
  • bei Erzeugnissen mit Demeter-Zutaten, die jedoch aufgrund rechtlicher Vorschriften mit Vitaminen versetzt sind (wie z. B. Säuglingsnahrung), wird die Demeter-Zutat als Textzusatz unter dem Markenbild aufgeführt.

BIOG

BIOG LogoBIOG ist die gemeinsame Marke der Bio-Bauerngenossenschaft Lëtzebuerg BIOG und des Großhändlers BIOGROS. Die Mitglieder der Genossenschaft, gehören einem der beiden Bio-Landbau-Verbände in Luxemburg an und haben sich mit dem Ziel einer gemeinsamen Verarbeitung und Vermarktung ihrer Produkte zusammengeschlossen. Der Großhändler BIOGROS sorgt für die Verteilung der von luxemburger Bio-Bauern erzeugten Lebensmittel und den Import von Bio-Produkten, die nicht regional verfügbar sind.

Produkte dieser Marke stammen garantiert aus biologischer Landwirtschaft und werden zu einem großen Teil in Luxemburg angebaut, verarbeitet und verpackt.

Die regional produzierten Lebensmittel sind zudem mit dem bio-LABEL oder . Ist dies aufgrund des Verhältnisses der Produktzutaten nicht möglich (z.B. bei Müslis), wird die Ware mit dem EU-Bio-Label gekennzeichnet.

Agriculture Biologique (Frankreich)

Das französische Bio-Siegel AB (Agricole biologique) garantiert die Einhaltung der landesweit geltenden EG-Öko-Verordnung sowie der ergänzenden staatlichen Richtlinien zur tierischen Erzeugung. Es ist Eigentum des französischen Landwirtschaftsministeriums, die Verwendung des Logos wird seit 2008 allerdings von der unabhängigen „Agence Bio" verwaltet. Die Nutzungsautorisierung zur Kennzeichnung biologisch hergestellter Lebensmittel und die Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien unterliegen Zertifizierungsorganisationen.

Private Öko-Verbände, deren Richtlinien über die Mindeststandards der EU hinausgehen, bestehen in Frankreich nicht. Allerdings gibt es weitere Öko-Siegel, die meist regional begrenzt sind und ebenfalls die Einhaltung der Richtlinien der EG-Öko-Verordnung anzeigen.

Das staatliche Bio-Siegel garantiert, dass:

• die Produkte zu mindestens 95 % aus Zutaten, die aus ökologischer Landwirtschaft stammen

• pflanzliche Erzeugnisse aus dem Staatsgebiet der europäischen Union stammen

• tierische Erzeugnisse die Anforderungen des CC-REPAB-F erfüllen

• die Zertifizierung durch eine für die AB-Kontrollen akkreditierte Kontrollstelle erfolgt

Bio-Siegel (Deutschland)

Das staatliche Bio-Siegel in Deutschland kennzeichnet ebenfalls wie das französische „AG-Logo" verpackte Produkte, die nach den Regelungen der EU-Öko-Verordnung hergestellt werden und daher mindestens 95 % der Zutaten aus ökologischer Landwirtschaft nach der Verordnung EG 834/2007 stammen. Im Gegensatz zu dem französischen Öko-Zeichen gelten für das deutsche Bio-Siegel keine weiterführenden Vorgaben. Alle Produktions- und weiterverarbeitenden Betriebe unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch staatlich anerkannte Kontrollstellen.

Neben dem staatlichen Bio-Siegel existieren in Deutschland zahlreiche weitere Zeichen von Öko-Verbänden, die deutlich strengeren Richtlinien unterliegen. Die bekanntesten sind das international verwendete demeter-Zeichen sowie die bioland- und Naturland-Zeichen.

EKO (Niederlande)

In den Niederlanden vergibt die Organisation Skal im Auftrag der Regierung das EKO-Zeichen für biologisch produzierte Produkte. Die Richtlinien, nach denen Skal das EKO-Siegel vergibt, entsprechen der EU-Öko-Verordnung und ergänzen diese in Bereichen, die von der EU nicht geregelt sind, wie beispielsweise die Dokumentation des Pestizideinsatzes oder die Geflügelaufzucht. Die Einhaltung der Richtlinien wird in allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion sowie im Handel durch unabhängige Kontrollstellen überprüft.

Biogarantie® (Belgien)

Das Biogarantie®-Siegel kennzeichnet in Belgien unter anderem Lebensmittel, die aus biologischer Landwirtschaft gemäß der EU-Öko-Verordnung stammen. Die Richtlinien zum Biogarantie®-Siegel umfassen allerdings zusätzliche Bereiche wie Textilien und Haustierfutter.

Eigentümer des Siegels sind die Öko-Erzeuger- und Öko-Verarbeiter-Verbände BioForum und PROBILA-UNITRAB. Das Recht der Markennutzung obliegt der Vorgängerorganisation von BioForum, ASBL Biogarantie. Die Zertifizierungen und regelmäßigen Überprüfungen von Produzenten, Verarbeitern, Händlern und Verkäufern übernehmen anerkannte Kontrollstellen.

Das Biogarantie®-Siegel garantiert dem Verbraucher, wie die meisten staatlichen Siegel, die Einhaltung der von der EU vorgegebenen Mindeststandards.

 

Regionale Herkunftszeichen

Neben diesen Bio-Labels, die garantieren, dass Lebensmittel aus ökologischem Anbau stammen, gibt es in Luxemburg Zeichen, die auf die regionale Herkunft von Produkten hinweisen.

Marque national

Das älteste Herkunftszeichen Luxemburgs wurde bereits 1932 gegründet und ist seitdem auf verschiedenen landwirtschaftlichen Produkten wie Butter, Wein, Honig und Schweinefleisch. Die „marque nationale" garantiert, dass die landwirtschaftlichen Zutaten der Erzeugnisse ausschließlich aus Luxemburg stammen.

Regelmäßige staatliche Kontrollen sollen die Qualität der Produkte und ihre luxemburgische Herkunft garantieren.

Heute werden insgesamt acht Produktgruppen unter dem Herkunftszeichen „marque nationale" vertrieben:

Butter: Butter war das erste Produkt mit dem Herkunftszeichen „marque nationale". Ihr dürfen keine anderen Fette zugefügt werden.

Honig: Seit 1949 wird in Luxemburg Honig mit dem nationalen Herkunftszeichen verkauft. Das Zeichen garantiert, dass es sich um ein naturbelassenes Produkt handelt, dem kein importierter Honig oder andere Zusätze beigemischt werden.

Wein: 1935 wurde das Herkunftszeichen für Weine gegründet, die ausschließlich aus in Luxemburg angebauten Trauben hergestellt und nicht mit ausländischen Weinen verschnitten werden.

Sekt und Crémant: seit 1988 können auch Sekt und Crémant das luxemburger Herkunftszeichen tragen. Sie werden nach der traditionellen „méthode champenoise" und ausschließlich aus luxemburgischen Weinen produziert.

Branntwein: Unter dem Namen «Marque nationale des Eaux-de-vie» werden seit 1985 Schnäpse verkauft, die ausschließlich aus Obst und Getreide luxemburgischen Ursprungs hergestellt wurden. Zudem dürfen sie nicht mit anderen Branntweinen oder Destillaten ohne „marque nationale" oder reinem Alkohol verschnitten werden.

Schweinefleisch: Das Fleisch stammt von Schweinen, die mindestens 100 Tage vor ihrer Schlachtung in Luxemburg aufgezogen wurden. In den Ställen muss Tageslicht herrschen und den Schweinen dürfen ab einem Gewicht von 35 kg keine vorbeugenden Antibiotikagaben mehr verabreicht werden. Marque nationale de la Viande de porc seit 1989.

Räucherschinken: Schinken mit dem nationalen Herkunftszeichen wird ausschließlich aus Schweinekeulen der „Marque nationale" hergestellt. Das Zeichen für rohen und gekochten Räucherschinken gibt es seit 1990.

Produit du terroir

Unter diesem Label werden landwirtschaftliche Erzeugnisse vermarktet, die ausschließlich in Luxemburg hergestellt und verarbeitet wurden.

Rindfleisch: Fleisch, das mit diesem Zeichen gekennzeichnet ist stammt von Rindern, die in Luxemburg geboren, aufgewachsen und geschlachtet wurden. Mit Hilfe ausführlicher Etiketten soll eine 100 %ige Nachvollziehbarkeit des Rindfleisches geboten werden, die dazu beiträgt, dass die Beteiligten in der Produktionskette ihren Anteil an der Sicherung des Tierschutzes und der Lebensmittelqualität erfüllen.

Weizen, Mehl und Brot: Wie das Rinfleisch müssen auch Getreide und Mehl vollständig in Luxemburg hergestellt werden. Für den Anbau des Getreides ist Saatgut vorgeschrieben, dass aus luxemburgischer Produktion stammt und für die Herstellung des Mehls darf ausschließlich Getreide mit dem Label "Produit du Terroir - Lëtzebuerger Wees" verwendet werden.
Zudem dürfen nur Betriebe dieses Qualitätszeichen nutzen, die eine Landschaftspflegeprämie beziehen.

Kartoffeln: Etwa 50 % der landesweiten Kartoffelanbaufläche werden in Luxemburg durch das Programm "Produit du terroir - Lëtzebuerger Gromperen" bewirtschaftet. Die Kartoffelproduktion unterliegt wie die Getreide-, Mehl- und Rindfleischherstellung genauen Richtlinien. Diese regeln u.a. den Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln, der gezielt und sparsam vorgenommen werden muss.

„vum Séi"

Diesen Anhang tragen verschiedene Produkte, die im Naturpark Obersauer hergestellt werden. Landwirte und Produzenten, die dieses Zeichen nutzen, unterliegen Richtlinien, die auf den Trinkwasserschutz, eine artgerechte Tierhaltung und den reduzierten Einsatz von Pestiziden und Düngemittel abzielen.

Téi vum Séi (Tee vom See): Die für die verschiedenen Teesorten benötigten Kräuter werden im Naturpark angebaut und getrocknet und für die Vermarktung vorbereitet.

Bléi vum Séi (Blüten vomSee): Kräuter, die zu Badeölen oder Flüssigseifen verarbeitet werden, tragen das nebenstehende Zeichen und sind in der "Buttik vum Séi" in Eschdorf und im Naturparkzentrum erhältlich.

Spelz vum Séi (Dinkel vom See): Diese älteste Kulturform des Getreides eignet sich aufgrund seiner Anspruchslosigkeit und seiner Robustheit hervorragend für den Anbau im Naturpark Obersauer. Aufgrund seiner Eigenschaften ist es den Landwirten möglich, vollständig auf den Einsatz von Pestiziden und Fungiziden zu verzichten. Verarbeitet wird das Getreide unter anderem zu Dinkelreis oder Schnaps.

Véi vum Séi (Vieh vom See): Fleisch von Schweinen, Rindern und Kälbern, Schafen, Damwild, Hähnchen und Puten, das durch art- und umweltgerechte Tierhaltung im Naturpark Obersauer erzeugt wurde darf dieses Herkunftszeichen tragen.
Duch vum Séi (Tuch vom See): Unter diesem Label werden in der "Buttik vum Séi" in Eschdorf und im Naturparkzentrum Wolldecken verkauft, die in der ehemaligen Tuchfabrik (heutiges Naturparkzentrum) hergestellt werden.

Gourmet vum Séi: Hotels und Restaurants, die sich dieser Initiative angeschlossen haben, bieten ihren Gästen Gerichte oder Menus aus Produkten des Naturparks Obersauer.